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Neue Regeln zur Anlageberatung bei nachhaltigen Investments in Kraft

Seit dem 2.8.2022 müssen Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen im Rahmen der Anlageberatung befragt werden, ob Nachhaltigkeit bei der Geldanlage für sie eine Rolle spielt. Dies gilt auch bei der Beratung für offene und geschlossene Immobilienfonds. Grundlage ist eine europäische delegierte Verordnung zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Sie legt in Artikel 2 Absatz 7 fest, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden genau erhoben und detailliert dokumentiert werden müssen, wenn diese in ökologisch nachhaltige Investitionen investieren wollen. Problematisch ist, dass Unternehmen der Realwirtschaft erst ab 2023 Daten zur Nachhaltigkeit bereitstellen müssen. Damit dürfte der Markt für nachhaltige Immobilienfinanzierung zunächst schleppend in Gang kommen. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZiA), ein Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat einen weiteren Schwachpunkt ausgemacht, nämlich die „fehlende Harmonisierung des Nachhaltigkeitsbegriffs“ zwischen der delegierten Verordnung und der Offenlegungsverordnung der EU aus November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. All dies verzögert die Chancen am Markt, mehr private Anleger für grüne Investments nicht nur im Immobilienbereich zu begeistern.