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Mantelverordnung vor dem Scheitern?

Nach Information des SPIEGEL vom 22.1.2021 drohen der gerade erst mühsam und nach 15 Jahren Vorarbeit im Dezember im Bundesrat geänderten und verabschiedeten Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz (siehe dazu unseren Newsletter Dezember 2020) turbulente Wochen. Möglich ist auch ein Scheitern durch bayerische Intervention. Hintergrund sind Befürchtungen der Bayerischen Bauwirtschaft, die diese am 24.11.2021 in einem Verbändeschreiben an Bundesminister Horst Seehofer gerichtet hat. Dies sehen mehrere industrielle Bundesverbände anders, die mit einer Stellungnahme an den Bundeswirtschaftsminister Altmaier vom 11.1.2021 für eine Umsetzung der Mantelverordnung plädieren. Die bayerischen Verbände bezeichnen die Folgen der Mantelverordnung als „Desaster“ für Bauherren und die bayerische Bauwirtschaft. Steigende Deponiekosten, schnell erschöpfter Deponieraum und eine fehlende Öffnungsklausel für die länderspezifische Verwertung für mineralische Bauabfälle stellen aus der Sicht der Bauwirtschaft in Bayern neben Mängeln der Ersatzbaustoffverordnung für die weitere Entwicklung der Kreislaufwirtschaft massive Hindernisse dar. Die Bundesverbände sehen die Folgen der Verordnung weit weniger kritisch und möchten diese im Sinne „einer starken industriellen Kreislaufwirtschaft, die Umwelt- und Ressourcenschutz bestmöglich vereint“, umgesetzt wissen. Damit die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und anschließend auf EU-Ebene im Rahmen einer mindestens dreimonatigen Stillhaltepflicht notifiziert (geprüft) werden kann, müsste es jetzt eigentlich schnell gehen. Offenbar will Bauminister Horst Seehofer dem aber nicht zustimmen und erhöht nun den Druck im Kabinett. Rechtsicherheit und Planbarkeit im Sinne der Ressourcenwende sieht anders aus. Deponiekapazitäten sind begrenzt und für rückgebaute Materialien werden dringend anwendbare Rahmenbedingungen für konstruktive Praxislösungen benötigt.