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Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu – Mehr Kreislaufwirtschaft möglich

Der Bundesrat hat am 6.11.2020 den Weg für die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im Rahmen eines Beschlusses über die sog. „Mantelverordnung“ freigemacht. Letztere umfasst neben der EBV die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Die Bundesregierung muss nun die im Bundesrat beschlossenen Änderungen des Verordnungs-Entwurfs aus dem Jahr 2017 umsetzen und verkünden. In Kraft treten die Verordnungen dann zwei Jahre nach der Verkündung. Grund ist der hohe Aufwand zur Überleitung der neuen Verordnungen, etwa auf den bestehenden Rechtsrahmen im Hoch- und Tiefbau. Hinzu kommen Anpassungen von Vertragstexten, Baubeschreibungen und Leistungskatalogen sowie Schulungen für die beteiligten Planer und Baufachleute. Inhaltlich wird mit der Mantelverordnung der Weg frei für mehr Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft, u.a. durch den rechtssicheren Einsatz und die höhere Akzeptanz von Recyclingbaustoffen. Die Bauwirtschaft soll auf diese Weise einen zukunftsfähigeren und an der Nachhaltigkeit orientierten Handlungsrahmen erhalten. Zugleich ist mit der neuen EBV die Schaffung eines Ersatzbaustoffkatasters verbunden, um den Lebenszyklus eingesetzter Baustoffen besser abbilden zu können. Überprüft und evaluiert werden soll die EBV bereits zwei Jahre nach ihrem ersten Inkrafttreten. Ziel ist die Prüfung von Auswirkungen und die ggf. notwendige Anpassung von Elementen der Mantelverordnung.