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Förderung für innovative Klimaschutzprojekte startet

Die beim Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz angesiedelte Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert ab dem 15.6.2023 umsetzungsorientierte und nicht-investive Projekte für innovativen Klimaschutz. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 15.9.2023. Alle Informationen finden sich auf einer Website. Projekte sollen bundesweit anwendbar sein und dabei helfen, eine nennenswerte Reduktion von Treibhausgasen zu erreichen. Geförderte Projekte sollen „über die Wirkdauer der Maßnahme“ mindestens 1 Million Tonnen CO2-Äquivalente (brutto) einsparen. Es geht insbesondere darum, die Umsetzung des Klimaschutzes zu beschleunigen, die Kreislaufführung zu erhöhen, den Ressourcenverbrauch zu senken oder Abfälle zu reduzieren oder zu vermeiden. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für maximal drei Jahre gewährt. Bei Unternehmen ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 50 % erforderlich, bei allen anderen sind es mindestens 10 %. Förderfähig sind beispielsweise Projekte für eine verlängerte Lebens- oder Nutzungsdauer von Produkten, Sharing-Konzepte, der Abbau von Informationsdefiziten, Rücknahme-, Rückgabe- und Kreislaufsysteme, strategisches Abfall- und Ressourcenmanagement oder der Aufbau bundesweiter Netzwerke für Ressourceneffizienz. Die NKI hat von 2008 bis Ende 2022 mehr als 45.000 Projekte mit einem Volumen von gut 1,5 Milliarden Euro gefördert, durch die Investitionen von über 4,8 Milliarden Euro ausgelöst und Treibhausgasemissionen um 38,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermindert werden konnten.