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Baukräne auf Großbaustelle © Pexels

Hilfspaket für die Bau- und Immobilienwirtschaft

Am 25.9.2023 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für die Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche vorgeschlagen. Es beinhaltet insgesamt 14 Punkte, die unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entwickelt worden sind. Demnach wird der für 2025 vorgesehen Neubaustandard EH 40 mit verschärften Vorgaben für die Energieeffizienz in dieser Legislaturperiode ausgesetzt. Eingeführt wird eine degressive Abschreibung von 6 Prozent im Jahr für alle Neubauprojekte, deren angezeigter Baubeginn (nicht der Bauantrag) nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 liegt. Für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus will die Bundesregierung den Bundesländern zudem bis 2027 18,15 Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen, sodass insgesamt 45 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, will die Regierung zusammen mit den Ländern im November 2023 Änderungen in den Landesbauordnungen mit dem Ziel erreichen, dass in einem Bundesland erteilte Typgenehmigungen für serielles und modulares Bauen bundesweit Gültigkeit erlangen. Trotz der Abstriche im Bereich der Energieeffizienz können die geförderten zeitgemäßen Verfahren zur Ressourcenschonung beitragen: Durch Recycling, serielles und modulares Bauen können Baumaterialien eingespart und somit Ressourcen geschont werden. Weitere Fördermaßnahmen umfassen unter anderem zusätzliche Mittel für Familien, den Umbau von Gewerbe- in Wohnimmobilien sowie verbesserte Konditionen beim Einbau klimafreundlicher Heizungen.