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EU setzt neuen Rahmen für Nichtfinanzielle Berichterstattung

Am 16.11.2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom EU-Parlament angenommen. Nach diesem Rechtsrahmen müssen alle großen Unternehmen erstmalig bis Ende April 2026 einen Bericht zur Nachhaltigkeit für 2025 vorlegen. Große Unternehmen haben mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und einen Umsatz von über 40 Millionen Euro. Werden mindestens zwei dieser Merkmale erreicht, gilt das Unternehmen als groß. Die Richtlinie führt verbindliche europäische Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) ein. Diese setzen sich aus sektorunabhängigen, sektorspezifischen und organisationsspezifischen Standards zusammen, die im Juni 2023 nach Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten als delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission verbindlich werden sollen. Im Kern gilt generell ein „doppeltes Wesentlichkeitsprinzip“: Sachverhalte sind entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich. Die Berichtspflicht mit kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive verlangt Erklärungen mit allen Angaben, die den Verlauf, das Ergebnis des Geschäfts sowie die Lage des Unternehmens und die Auswirkungen seiner Tätigkeit nachvollziehbar machen. Dies betrifft alle Nachhaltigkeitsbelange, unter anderem auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung von Stärken und Schwächen einschließlich einer Analyse entlang der eigenen Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie eine Beschreibung von Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung nachteiliger Auswirkungen.