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Neues EU-Emissionshandelssystem bereits 2024 für EU-Gewerbegebäude

Am 22. Juni 2022 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems (ETS II) in erster Lesung angenommen. Bei der Plenardebatte am 7. Juni war noch keine Einigung erzielt worden. Damit wählt die EU einen Weg, der in Deutschland in ähnlicher Form bereits seit 2021 mit dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) beim Verbrauch fossiler Energieträger im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) im Gebäudebereich begangen wird. ETS II soll unter anderem ein separates neues Emissionshandelssystem bringen, das die europäische Bau- und Immobilienwirtschaft vor neue Herausforderungen stellen dürfte. Neue Regeln mit dem Ziel, weniger Energieverbrauch durch Emissionshandel anzuregen, müssten in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Sie würden dann für die europaweit rund 11.500 Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen für die Wärmeerzeugung in Gewerbegebäuden und im gewerblichen Straßenverkehr (Upstream-Ansatz) gelten. Die Einführung ist am 1. Januar 2024 vorgesehen, ein Jahr früher, als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen. Wohngebäude sollen in Europa nicht vor 2029 in das Emissionshandelssystem einbezogen werden. In der EU sollen mengenmäßig beschränkte Emissionszertifikate an die Inverkehrbringer versteigert werden (Cap-and-trade Mechanismus), wobei die verfügbare Zertifikatmenge von Jahr zu Jahr reduziert wird, sodass der Marktpreis tendenziell steigt. Mit zunehmendem Marktpreis der Emissionsrechte, so die bisherigen Erfahrungen, werden Energieträger teurer und bieten damit starke Anreize für Investitionen in weniger Energieverbrauch. Eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten ist nicht vorgesehen. Zudem soll die Ausgabe von kostenlosen Emissionsrechten aus dem ETS I in verschiedenen Industriezweigen ab 2027 auslaufen und ab 2032 gänzlich verschwunden sein. Die Einnahmen aus dem ETS sollen den „grünen Übergang“ durch Technologien fördern, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen beitragen. Die Einnahmen aus der Versteigerung eines Teils der Zertifikate aus dem ETS II, 150 Millionen Stück, sollen dem sozialen Klimafonds zur Verfügung gestellt werden, um einkommensschwache Familien besser zu stellen. Das Emissionshandelssystem ist Teil des Pakets „Fit for 55 in 2030“, mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken will.