Delegierte Verordnung zur nichtfinanziellen Berichterstattung erlassen
Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 die delegierte Verordnung C(2023) 5303 für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Damit besteht nun Rechtssicherheit für die Implementierung von Standards der nichtfinanziellen Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; re!source berichtete). Diese gilt für alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und einen Umsatz von über 40 Millionen Euro. Anhang 1 der Verordnung nennt die Details in allen 12 Berichtskategorien. Zu beachten ist dort auch ESRS 1 Anlage C mit einer Liste der Anforderungen, die für bestimmte Unternehmen oder in Sondersituationen nicht sogleich für das erste Berichtsjahr 2025 erbracht werden müssen. Anhang 2 enthält alle verwendeten Akronyme, Begriffe und Begriffsbestimmungen, die in der hier übermittelten, deutschen Version allerdings nicht in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. Letztere ist der englischsprachigen Ausgabe vorbehalten. Ende dieses Jahres wird eine weitere delegierte Verordnung mit spezifischen ESRS für KMU und Nicht-EU-Unternehmen erwartet.