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Neue EU-Verordnung zur Eindämmung der Entwaldung

Der Europäische Rat hat am 16.5.2023 eine EU-Verordnung angenommen, mit der die weltweite Entwaldung für die Entnahme von Rohstoffen eingedämmt werden soll. Die Verordnung legt verbindliche Regeln für alle Marktteilnehmer und Händler in der EU fest, die Palmöl, Rinder, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja sowie deren Folgeprodukte in der EU in Verkehr bringen, auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU ausführen. Dies gilt für alle Produkte, die auf Flächen erzeugt worden sind, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht von Entwaldung oder Waldschädigung betroffen waren. Dies dürfte auch erhebliche Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben, da der Import und die Weiterverarbeitung von Erzeugnissen aus Holz bis hin zu vorgefertigten Gebäuden nunmehr mit umfassenden Sorgfaltspflichten verbunden sind. Europäische Marktteilnehmer werden künftig Waren bis zu dem Grundstück, auf dem sie erzeugt wurden, zurückverfolgen müssen. Zur Kontrolle durch die zuständigen nationalen Behörden werden Herkunftsländer in Risikogruppen eingeteilt. Für Rohstoffe und Waren aus Hochrisikoländern müssen pro Jahr 9 % aller Marktteilnehmer kontrolliert werden, bei Ländern mit normalem oder niedrigem Risiko sinkt der Kontrollanteil auf 3 % bzw. 1 % pro Jahr. Verstöße gegen die Verordnung werden mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 4 % des Jahresumsatzes belegt. Da die Verordnung am 31.5.2023 unterzeichnet worden ist, tritt sie demnächst mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft und ist dann 20 Tage später in allen Mitgliedsländern anzuwenden.