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Umweltbundesamt will 70 % Treibhausgasminderung bis 2030

In einem Positionspapier vom 8.10.2021 fordert das Umweltbundesamt (UBA), die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis 2030 um 70 % und bis 2040 um 90 % zu reduzieren, um Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Dazu werden in dem Papier weitreichende und ambitionierte Maßnahmen für die Sektoren Energie, Verkehr, Bau, Industrie und Landwirtschaft unter Berücksichtigung von Senken beschrieben. Dazu seien höhere Materialeffizienz und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft auch im Bausektor „integriert umzusetzen“. Im Gebäudebereich lauten die Forderungen, umgehend den Einsatz neuer Ölheizungen zu verbieten sowie keine neuen Gasheizungen nach 2026 zuzulassen. Stattdessen sollten Wärmepumpen und Wärmenetze gefördert werden. Neubauten sollten mindestens nach dem Energiestandard „Effizienzhaus 40“ errichtet, die Sanierungsquote auf 2,5 % pro Jahr gesteigert werden, wobei ab 2026 der Standard „Effizienzhaus 55“ zu erreichen sei. Zudem sollten leitungsgebundene Wärmenetze ausgebaut werden. Die Wohnflächenzunahme pro Kopf sollte nach Ansicht des UBA bis 2030 nicht mehr wachsen und dann sinken. Eingreifen möchte das UBA auch über die CO2-Preisbildung beim Emissionshandel. Sollte dieser Marktpreis nicht hoch genug sein, „um Gebäudesanierungen in ausreichend hohen Maße anzureizen“, sei eine Gebäude-Klimaabgabe erforderlich. Weitere „aktivierende Elemente“ seien zudem notwendig, um Energiestandards für Gebäude bis 2025 auf das EH-55-Niveau anzuheben.