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Sachverständigenrat Umwelt analysiert Kreislaufwirtschaft

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung, hat am 14.5.2020 ein Gutachten zur Umweltpolitik in vorgelegt und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa im dritten Kapitel umfassend und kritisch analysiert. Der Umweltrat macht deutlich, dass es Deutschland bislang nicht gelungen ist, von einer Abfallwirtschaft zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu gelangen. Denn die dafür notwendige Einbindung von Konsum-, Produktions- und Vermeidungsaspekten sowie von hochwertigem Recycling erfordere einen weit reichenden kulturellen und institutionellen Wandel. Anders als in politischen Papieren werden die Umwelträte schnell konkret und analysieren zunächst die historische Entwicklung des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts in Deutschland, das wegen der Vielzahl der abfallwirtschaftlichen Verfahren und widersprüchlicher Definitionen nicht nur Vollzugsdefizite aufweist. Die Zusammenhänge zwischen Strategien, Aktionsplänen und Richtlinien auf europäischer Ebene und die daraus abgeleiteten Strategien, Programme, Gesetze und Verordnungen in Deutschland zeigen im Detail, warum und wo sich beispielsweise deutsche Programme – Abfallvermeidungsprogramm, Ressourceneffizienzprogramm und Nationales Programm für nachhaltigen Konsum – gegenseitig blockieren: die Kreislaufwirtschaft ist viel zu wenig in die Umweltpolitik integriert. Zudem nennen Produkte nicht ihren wahren ökologischen Preis, wenn man die (negativen) externen Effekte in der Produktion entlang der (globalen) Wertschöpfungsketten berücksichtigen würde. Damit liegt das Dilemma zwischen ökonomischem und ökologischem Optimum, zwischen Effizienz und Suffizienz offen. Kreislauflösungen, die hier ansetzen, erfordern jedoch weitgehendes Umdenken.