Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung über ESG-Ratings
Der Rat und das Europäische Parlament haben am 5.2.2024 eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsratings (ESG-Ratings) erzielt. Damit soll zum einen das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte gestärkt werden, zum anderen sollen Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen fließen. Dies betrifft zum Beispiel auch Immobilienfonds, die zirkuläre Wertschöpfung im Baubereich finanzieren und zur Ressourcenschonung beitragen. ESG-Ratings geben ein Urteil über das Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments ab, indem sie dessen Wirksamkeit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und dessen Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt bewerten. ESG-Ratings haben einen zunehmend wichtigen Einfluss auf das Funktionieren der Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte. Die neuen Regeln zielen darauf ab, die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu stärken, indem sie die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern und potenzielle Interessenkonflikte verhindern. Nach den neuen Vorschriften müssen ESG-Ratinganbieter von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Dazu müssen sie Transparenzanforderungen auf ihrer Website erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Offenlegung ihrer Methodik und ihrer Informationsquellen. Die vorläufige politische Einigung muss noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor sie das förmliche Annahmeverfahren durchläuft.