Aktuelles

EU-Parlament und Rat einigen sich bei Energieeffizienz von Gebäuden

Am 7.12.2023 haben sich Rat und Parlamentarier zusammen mit der EU-Kommission im Trilog-Verfahren informell auf einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (re!source berichtete) geeinigt. Bis 2030 sollen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein, bis 2050 soll der bestehende Gebäudebestand in emissionsfreie Gebäude umgewandelt werden. Bis 2030 sollen die 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit den schlechtesten Werten und bis 2033 die 26 Prozent mit den schlechtesten Werten durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz saniert und der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent% zu senken. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, das Erderwärmungspotenzial von Gebäuden während ihres gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. Dies schließt die Herstellung und Entsorgung der Bauprodukte ein und dürfte der Kreislaufwirtschaft im Bausektor einen deutlichen Schub geben. Wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise und größenabhängig Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden sowie in allen neuen Wohngebäuden installieren. Außerdem sollen Heizungssysteme mit fossilen Brennstoffen bis 2040 vollständig abgeschafft werden. Ab 2025 muss die Subventionierung eigener Heizkessel für fossile Brennstoffe eingestellt werden. Finanzielle Anreize für hybride Systeme sollen hingegen weiter möglich sein. Die getroffenen Vereinbarungen müssen nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, um Gesetz zu werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) wird am 23. Januar über den Text abstimmen.