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EU errichtet Plattform für nachhaltiges Finanzwesen

Artikel 20 der neuen und europaweit seit dem 12. Juli verbindlich für alle Mitgliedsländer geltenden Taxonomie-Verordnung EU 2020/852 sieht die Schaffung einer Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen vor. Ziel ist die Beratung der EU-Kommission zu technischen und quantitativen Bewertungskriterien für die Erreichung bzw. Nicht-Gefährdung der sechs Umweltziele der Verordnung. Die übergeordnete Absicht ist die Mobilisierung von Privatkapital für ökologisch nachhaltige Investitionen. Mitglieder der Plattform sind institutionelle Vertreter, z.B. die Europäische Investitionsbank und die Europäische Umweltagentur, Sachverständige aus Finanz- und Nichtfinanzmärkten, der Zivilgesellschaft sowie aus Forschungseinrichtungen. Vorsitzende der Plattform ist die EU-Kommission, die ihre Aktivitäten in diesem Bereich transparent dokumentiert. Die Kommission kann mit Hilfe delegierter Rechtsakte erheblichen Einfluss auf die Lenkung von Investitionen zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten nehmen. Sie hat dabei strenge Auflagen: Der delegierte Rechtsakt darf die wesentlichen Elemente des Taxonomie-Verordnung nicht verändern; in dem betreffenden Rechtsakt müssen Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt sein; Parlament und Rat können die Befugnisübertragung widerrufen oder Vorbehalte gegenüber dem delegierten Rechtsakt zum Ausdruck bringen.