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Mehr Ressourcenschonung: EU-Parlament stimmt Recht auf Reparatur zu

Das Europäische Parlament hat am 21.11.2023 mit großer Mehrheit Änderungen an dem Vorschlag für Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen. Die Angelegenheit wurde an den für die interinstitutionellen Verhandlungen zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen. Damit können nun die Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten beginnen. Inhaltlich sollen künftig alle Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, ihre Waren über die gesetzliche Garantiezeit hinaus reparieren zu lassen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Hersteller auf Wunsch von Verbrauchern Waren wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones und Fahrräder reparieren, unabhängig davon, ob für diese Waren in EU-Rechtsakten Reparaturanforderungen festgelegt sind oder nicht. Für sehr viele Waren sollen die Hersteller sicherstellen, dass unabhängige Werkstätten, Wiederaufbereiter, Aufbereiter und Endnutzer während der voraussichtlichen Lebensdauer des Produkts Zugang zu allen Ersatzteilen und allen reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen haben. Eine zusätzliche Garantiezeit von einem Jahr auf die reparierten Waren soll möglich sein, wenn die Mindestgarantiezeit abgelaufen ist. Zusätzliche finanzielle Anreize der Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass sich mehr Menschen für eine Reparatur entscheiden.