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Länder- und Verbändeanhörung zur GEG-Novelle

Am 3.4.2023 haben Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium eine Länder- und Verbändeanhörung zu der 155 Seiten umfassenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestartet. Nach dieser Konsultationsphase soll sich das Kabinett noch im April mit der Novelle befassen. Ihr Kern in den neuen Paragrafen 71-73 ist, dass neu eingebaute Heizungen ab dem 1.1.2024 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssten. Dabei sollen Übergangsfristen und „technologieoffene Erfüllungsoptionen“ gelten. Letztere sind beispielsweise Gasheizungen, die bei Vorhandensein eines Wasserstoffnetzes auch zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden können. Auch Gasheizungen in Verbindung mit einer Wärmepumpe sollen möglich ein. Heute bestehende Heizungen sollen weiterbetrieben und repariert werden dürfen. Spätestens 2045 aber soll die Nutzung fossiler Energieträger eingestellt werden. Alle Heizungen müssen dann, so die Novelle, „vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden“. Kommt das GEG, ist in den kommenden Jahren mit einer massiv steigenden Nachfrage nach Wärmepumpen und dazugehörenden Gebäudesanierungen zu rechnen. Diese sind an sich bereits sehr materialintensiv. Umso mehr ist auf Ressourcenschonung, Kreislauffähigkeit und das hochwertige Recycling ausgebauter Altprodukte (Heizanlagen, Heizkörper, Fenster) zu achten und dies auch durch den Gesetzgeber einzufordern.