Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes soll Recycling stärken
Am 12. Februar hat das Bundeskabinett die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die europäische Abfallrahmenrichtlinie fristgerecht bis Anfang Juli in deutsches Recht umzusetzen. Dabei soll die öffentliche Hand künftig recycelte und abfallarme Produkte bei der Beschaffung bevorzugen. Um das Recycling zu fördern sollen dessen Quoten schrittweise erhöht werden. Die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Metall und Glas und andere Stoffe werden sich zudem künftig nicht mehr auf den Input von Sortieranlagen beziehen, sondern an deren Output bemessen. Für 2020 werden dies 50% des Output-Gewichtes sein. Eine Steigerung um jeweils 5 Prozentpunkte ist für die Jahre 2025, 2030 und 2035 vorgesehen. Um die notwendige Sortenreinheit zu verbessern sollen kommunale Getrenntsammelpflichten verstärkt werden. Für diesen und weitere Aspekte wirbt Umweltministerin Svenja Schulze in einem Brief an die Fraktionsmitglieder des Bundestags. Umfangreicher und deutlich sperriger ist hingegen der Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.