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Novelle der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz hebt Kreislaufwirtschaft auf ein neues Niveau

Mit Datum vom 6.6.2022 hat das Komitee für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments einen Entwurfsbericht zur Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Energy Performance Buildings Directive (EPBD) – dem Europäischen Rat vorgelegt, bevor die erste Lesung im Europäischen Parlament erfolgt. Da die geplante neue Richtlinie mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Novelle des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beeinflussen wird, lohnt ein Blick auf den derzeitigen Stand. Hintergrund der EPBD-Novelle ist die Notwendigkeit, die Abhängigkeit der Europäischen Union von fossilen Brennstoffen durch steigende Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu reduzieren. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf einem neuen Rechtsrahmen mit tiefgreifenden Standards für eine höhere Renovierungsrate des europäischen Gebäudebestand, die in den Mitgliedsländern nur mit 0,4% bis 1,2% jährlich nur sehr langsam vorankommt. Änderungsantrag 11 sieht vor, dass Ressourcenersparnisse und Kreislaufwirtschaft im Gebäudebestand über den gesamten Lebenszyklus einzusetzen sind und Teile des Bestands zu Kohlenstoffsenken werden sollen (laut Antrag 27 durch bewachsene Fassaden). Antrag 12 betont Maßnahmen zur Reduzierung der bebauten Fläche pro Kopf, zur Förderung von Co-Working und Co-Living, sowie die die Nutzung leerstehender Gebäude gegenüber dem Bau neuer Gebäude. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Fünfjahresziele in ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen für eine Verringerung des gesamten Energie-, Kohlenstoff- und ökologischen Fußabdrucks von Gebäuden festzulegen. Dies soll unter anderem durch mehr Kreislaufwirtschaft und höhere Suffizienz gelingen, sowie durch Renovierungen, die den einfachen Rückbau und die Mehrfachnutzung von Gebäuden ermöglichen. Damit soll der Anteil von Sekundärrohstoffen in jeder Materialklasse bis 2030 verdoppelt werden. Antrag 14 beschäftigt sich mit der künftig verpflichtenden Ermittlung des potenziellen Beitrags von Gebäuden zur globalen Erwärmung über dessen gesamten Lebenszyklus (GWP – life-cycle Global Warming Potential). Antrag 27 beschäftigt sich mit den oben angeführten tiefgreifenden Standards der Renovierung, die aus Bestandsgebäuden in einem ersten Schritt Nahezu-Null-Emissions-Gebäude machen sollen. Dafür sollen die Mitgliedsstaaten umfangreiche finanzielle Anreize setzen. Antrag 76 sieht vor, dass „Digitale Logbücher“ für alle relevanten Gebäudedaten, einschließlich Daten zur Energieeffizienz, zum Lebenszyklus-GWP, zur Umweltqualität in Innenräumen, zur Kreislaufwirtschaft und zur Suffizienz, wie z. B. Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz oder Renovierungspässe, geführt werden sollen. „Suffizienz” bedeutet laut Antrag 85 die Minimierung der Nachfrage nach Energie, Materialien, Land, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen während des Lebenszyklus von Gebäuden und Gütern bei gleichzeitiger Gewährleistung von Wohlbefinden und Komfort.