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DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, Bild: Steffen Holzmann

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Deutsche Bundesregierung am 9.3.2021 auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verklagt. Nach Auffassung der DUH reichen die Maßnahmen der Bundesregierung nicht aus, um die Oktober 2019 im Klimaschutzprogramm 2030 festgelegten Höchstmengen an Treibhausgasen zu erreichen. Dies würden laut Klageschrift diverse, auch von der Bundesregierung publizierte, Gutachten zweifelsfrei belegen. Ziel der DUH ist ein Urteil, das die Bundesregierung zur Aufstellung eines Klimaschutzprogramms verpflichtet, das die in Anlage 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes genannten Mengen an CO2-Äuqivalenten von 2021 bis 2030 erfüllt. Damit würde ein „Aussitzen“ des Klimaschutzes durch die Bundesregierung zu einem Problem, dem sie sich jedoch durch eine aktive regulatorische Rolle entziehen kann. Ob hierbei die relevanten Interessengruppen und die Wähler bei der Bundestagswahl im Herbst mitziehen, steht allerdings in den Sternen.