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Bundestag beschließt Änderung des Klimaschutzgesetzes

Der Bundestag hat am 24.6.2021 die Änderung des Klimaschutzgesetzes von 2019 an seinem letzten Sitzungstag vor der nächsten Bundestagswahl beschlossen. Auch der Bundesrat hat am selben Tag zugestimmt. Das Änderungsgesetz sieht insbesondere strengere Minderungsziele für CO2-Emmissionen vor, um Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu machen. Bis 2030 sollen dafür die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 65% sinken. Das sind 10 Prozentpunkte mehr als im alten Klimaschutzgesetz. Pro Jahr entspricht dies einem Rückgang von 25 Mio. Tonnen CO2. Bis 2040 soll eine Minderung von 88% Prozent als weiteres neues, nationales Klimaschutzziel erreicht werden. Von 2030 bis 2040 ist dies ein jährlicher Rückgang von 35 Mio. Tonnen CO2. Wie diese höchst anspruchsvollen Ziele erreicht werden sollen, sagt das Gesetz jedoch nicht und überlässt die dafür erforderlichen Anpassungen und Neufassungen der heute geltenden Rahmenbedingungen der nächsten Bundesregierung. Erforderlich wurde das Änderungsgesetz durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021. Die Bundesrichter hielten das alte und nur bis 2030 terminierte Gesetz vor dem Hintergrund künftiger Freiheitsrechte und -bedürfnisse der jüngeren Generation für unvereinbar mit dem Grundgesetz. In Anlage 2 des neuen Gesetzes äußert sich der Nationale Normenkontrollrat kritisch (S. 25) und sieht „… sieht einen erheblichen Mangel darin, dass das Regelungsvorhaben, welches wichtige Richtungsentscheidungen mit erheblichen Auswirkungen für die Gesellschaft und Wirtschaft trifft, zwar formal eine Anhörung der Länder, Verbände und kommunalen Spitzenverbände vornimmt, bei einer Frist von etwa einem Arbeitstag aber faktisch keine Beteiligung ermöglicht.“