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EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt für Gas und Kernenergie

Die Bundesregierung hat am 21.1.2022, kurz vor Ablauf einer Frist, Stellung zum geplanten delegierten Rechtsakt der EU-Kommission bezogen und den Einbezug von Atomenergie in die EU-Taxonomie abgelehnt, Gas als Brückentechnologie hingegen akzeptiert. Am 1.1.2022 hatte die EU-Kommission überraschend eine Konsultation der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen über den Entwurf eines delegierten Taxonomie-Rechtsakts Gas- und Kernenergietätigkeiten eingeleitet und damit für einigen Wirbel gesorgt. Sie ist der Auffassung, dass Erdgas und Kernenergie den Übergang zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft vor allem in den Ländern erleichtern können, die bei der Energieerzeugung bislang überwiegend auf Kohle setzen. Damit würden Investitionen in Gas und Kernenergie im Rahmen der EU-Taxonomie in einer Übergangszeit als nachhaltig klassifiziert. Die Kommission wird nun die Stellungnahmen analysieren und den delegierten Rechtsakt noch im Januar annehmen. Danach haben das EU-Parlament und der EU-Rat vier bis sechs Monate Zeit zur Prüfung des Rechtsakts. Der Rat kann den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit ablehnen (72%, das sind 20 Mitgliedsstaaten). Das Parlament würde im Anschluss eine einfache Mehrheit (353 Stimmen der Abgeordneten) zur Ablehnung oder Annahme benötigen. Bei Zustimmung tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft.