Aktuelles

Delegierter Rechtsakt zur EU-Taxonomie im Paket verabschiedet

Die Europäische Kommission will mehr Investitionen in nachhaltige Projekte lenken. Mit einem am 21.4. beschlossenen Maßnahmenpaket will sie eine globale Führungsrolle übernehmen. Zentrale Instrumente sind ein delegierter Rechtsakt zur EU-Taxonomie vom 12.7.2020 (re!source berichtete), ein Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten sowie der Anlage- und Versicherungsberatung. Mit dem delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie werden nach Angaben der Kommission rund 40% der börsennotierten Unternehmen abgedeckt, die für etwa 80% der Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich sind. Festgelegt werden technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz beitragen. Mit der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden künftig knapp 50 000 Unternehmen in der EU detaillierte Standards erfüllen müssen. Bislang unterlagen 11 000 Unternehmen den derzeit geltenden Anforderungen. Die delegierten Änderungsrechtsakte wenden sich an die Finanz- und Kapitalmärkte. Geregelt werden Beratungspflichten, die Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie Vorgaben für die Gestaltung nachhaltiger Finanzprodukte. Die delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie wird nun in den nächsten vier bis sechs Monaten vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.