EU-KOM (2022) Delegierte Verordnung 2017-565

Seit dem 2.8.2022 müssen Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen im Rahmen der Anlageberatung befragt werden, ob Nachhaltigkeit bei der Geldanlage für sie eine Rolle spielt. Dies gilt auch bei der Beratung für offene und geschlossene Immobilienfonds.