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Neu: Registrierung von Batterien beim Elektro-Altgeräte Register

Seit dem 1.2.2021 müssen sich Hersteller und Importeure von Batterien beim Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) registrieren lassen. Das neue Verfahren ersetzt das bislang übliche Anzeigeverfahren beim Batterieregister des Umweltbundesamtes. Unabhängig von Registrierung und Mengenmeldung bleibt ist auch das Thema der Batterie-Entsorgung bedeutend, um den Gedanken der Kreislaufwirtschaft in diesem Segment umzusetzen. Hier kommt die Elektro-Altgeräte Garantie GmbH ins Spiel. Sie bietet eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung in Verkehr gebrachter Elektro- und Elektronikgeräte; Batterien zählen dazu. Grundlage ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20.10.2015 („ElektroG“). Die EAG-GmbH ist dabei enger Partner der Stiftung ear und mit ihren Leistungen den gesetzlichen Anforderungen gegenüber der Stiftung verpflichtet. Die EAG GmbH kooperiert bei der Rücknahme von Batterien eng mit Lightcycle, dem in Deutschland führenden Rücknahmesystem für Beleuchtung.