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EU-Kommission will Kreislaufwirtschaft auch beim Bau erheblich stärken

Die EU-Kommission hat am 30.3.2022 einen Vorschlag zur „Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“ vorgelegt, um solche Produkte in der EU zur Norm zu machen und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern. Die Kommission schlägt auf der Basis der Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2009 neue Vorschriften für ein breites Spektrum von Produkten vor, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen. Die im Vorschlag angesprochene Überarbeitung der Bauprodukteverordnung soll den Binnenmarkt für Bauprodukte stärken und sicherstellen, dass die Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt mit dem bestehenden Rechtsrahmen verwirklicht werden können. Um kreislauforientierten Geschäftsmodellen zum Erfolg zu verhelfen, will die Kommission „verschiedene Interessenträger in [einem] europäischen Unternehmenszentrum für Kreislaufwirtschaft zusammenbringen“ (14). Sie will zudem „Leitlinien für die Förderung kreislauforientierter Geschäftsmodelle“ ausarbeiten, um unter anderem Investitionen und Finanzierung sowie lokale Ressourcenbestände und -ströme zu optimieren.